Die Verpflichtung zur Nutzung des nationalen elektronischen Zustellungssystems wurde durch das Gesetz vom 18. November 2020 über die elektronische Zustellung (GBl. 2023, Pos. 285, mit Änderungen) eingeführt. Diese Verpflichtung tritt am 30. Dezember 2023 in Kraft und gilt für alle öffentlichen Behörden und Handelsunternehmen sowie für gewerbliche Tätigkeiten .
Diese Verpflichtung wird nach einem auf der Website des Digitalisierungsministeriums veröffentlichten Zeitplan sukzessive eingeführt.
Die umgesetzte elektronische Zustellung wird auch von den Anforderungen der EU-Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 erfasst.
Ziel des Gesetzgebers ist es, dass die Korrespondenz von öffentlichen Behörden bald ausschließlich in elektronischer Form erfolgen soll. Daher wurde für öffentliche Institutionen und bestimmte nicht-öffentliche Institutionen, d.h. Unternehmer (wie GmbH, AG) und Personen, die öffentliche Vertrauensberufe ausführen, eine Verpflichtung zur Nutzung der elektronischen Kommunikation eingeführt.
Nicht-öffentliche Stellen, die von der elektronischen Zustellung erfasst werden :
- GmbH, AG,
- Selbstständige Tätigkeiten,
- Berufe des öffentlichen Vertrauens, wie: Steuerberaters, Anwälte, Rechtsanwälte, Notare.
Beispiele dafür, wann Unternehmen von der obligatorischen elektronischen Zustellung erfasst werden, sind folgende:
- ab dem 10.12.2023 werden neu registrierte Unternehmer wie z.B. GmbH, AG von der e-Zustellung erfasst,
- spätestens ab dem 10. März 2024 werden nicht-öffentliche Unternehmen, die vor dem 10.12.2023 beim nationalen Registergericht eingetragen wurden, erfasst,
- ab dem 10.12.2023 gilt die Verpflichtung zur elektronischen Zustellung auch für öffentliche Vertrauenspersonen.
Um eine elektronische Adresse zu erhalten, muss der entsprechende elektronische Antrag auf der Website des Ministeriums für Digitalisierung gestellt werden. Eine E-Zustellungsadresse ist eine einmalige Nummer, die zur Identifizierung des Absenders und des Empfängers elektronischer Korrespondenz dient. Bitte denken Sie bei der Einrichtung eines elektronischen Zustellungsdienstes daran, eine aktuelle E-Mail-Adresse einzurichten, um Meldungen über ankommende Korrespondenz zu erhalten.